Sparen Sie Zeit

Sparen Sie Nerven

Das Leben ist zu kurz, um nicht zu wissen was Ihr Fahrzeug wert ist!

Nicht zu wissen was Ihr Fahrzeug Wert ist, kann Sie teuer zustehen kommen. Schluss damit! Dank unserer unabhängigen, professionellen KFZ Sachverständigen können Sie sicher sein, den tatsächlich Wert Ihres Autos, Motorrads oder Oldtimer zu kennen.

blank

Unser Team

Freundlich

Wir legen großen Wert auf ein angenehmes Miteinander – bei uns stehen Menschlichkeit und respektvoller Umgang an erster Stelle.

verlässlich

Auf uns können Sie sich jederzeit verlassen – ob bei der Abwicklung eines Schadens oder der Zusammenarbeit im Team. Wir halten unsere Versprechen und arbeiten mit höchster Präzision.

Kompetent

Mit umfassender Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung bieten wir ein Umfeld, das von Expertise und stetiger Weiterbildung geprägt ist.

Unsere KFZ Gutachter Leistungen

Schadengutachten

Sie sind unverschuldet an einem Unfall beteiligt und wissen nicht, was Sie tun sollen? Das können wir verstehen! Wir übernehmen an dieser Stelle gerne für Sie und erstellen ein unabhängiges KFZ Gutachten. Wir dokumentieren mit geschultem Auge die entstandenen Schäden.

Oldtimergutachten

Sie benötigen ein Gutachten für die Versicherungseinstufung, möchten Ihren Oldtimer für den Schadenfall absichern oder ihn an gute Hände weiterverkaufen? Wir bestimmen mit Präzision die Zustandsnote Ihres Fahrzeugs. 

Wertgutachten

Sie würden gerne ihr Auto oder Motorrad verkaufen? Sie wissen aber nicht worauf Sie achten müssen, um den aktuellen Fahrzeugwert ermitteln zu können? Macht nichts, wir ermitteln transparent den Marktwert Ihres KFZ und Sie erhalten ein unabhängiges Wertgutachten.

AdobeStock_432859145 (1)
Batteriediagnose für Elektrofahrzeuge

Sie möchten den Batteriezustand Ihres Elektrofahrzeugs bestimmt lassen, um eine eindeutige Aussage über den Wert Ihres Elektroautos geben zu können? Dann sind Sie bei uns genau richtig, wir führen eine präzise Diagnose Ihrer Elektrobatterie durch.

In 3 Schritten zu Ihrem KFZ Gutachten

Sie vereinbaren einen individuellen Termin

Vereinbaren Sie online oder telefonisch mit einem unserer KFZ-Gutachter einen Termin und bestimmen dabei den Ort und die Zeit.

Sie erhalten Ihr KFZ Gutachten

Vor Ort ermitteln wir den Ist-Zustand Ihres Fahrzeugs und erstellen zeitnah das erforderliche KFZ-Gutachten.

Sie können wieder sorgenfrei durchstarten

Nach dem Sie das KFZ Gutachten von uns erhalten haben, können Sie Ihr Vorhaben in die Tat umsetzten.

Die häufigsten Fragen rund um KFZ Gutachten

Falls Sie schon vor Ihrem Termin einige Fragen beantwortet haben wollen, finden Sie hier Informationen zu den häufigsten Fragen.

Die Kosten für die Beauftragung des unabhängigen freien Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers mit übernehmen. Allerdings  unter der Voraussetzung, dass der Geschädigte keinerlei Schuld am Unfall trägt. Die Kosten ergeben sich aus der Schadensumme, hierbei richten wir uns grundsätzlich an die Vorgaben des Tableaus des BVSK beziehungsweise der Versicherungen.

Zusammengefasst dauert eine Kfz-Gutachtenerstellung bei einem herkömmlichen Schaden von der Begutachtung bis zur Fertigstellung ca. 1.Tag, sofern kein Restwert eingeholt werden muss. Sollte jedoch ein Restwert ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass die Gutachtenerstellung 2 bis 3 Tage dauert.

Nach Rücksprache mit der Versicherung des Versicherungsnehmers (regulierende Versicherung) und der Bestätigung der Übernahme der Reparaturkosten, können Sie Ihr Fahrzeug jederzeit in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen und sollten keinesfalls die von der Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstätten aufsuchen. Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein adäquates Ersatzfahrzeug zu, sofern Sie eines benötigen.

Grundsätzlich hat man nach einem Unfall das Recht, sich von der gegnerischen Versicherung die Kosten für die Unfallreparatur auszahlen zu lassen. Es ist grundsätzlich möglich den Schaden selbst zu reparieren oder einfach gar nichts zu unternehmen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass wenn der Schaden selbst repariert wurde, dies der Versicherung durch eine Reparaturbestätigung mitzuteilen.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf einen Unfallersatzfahrzeug, wenn Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Das gestellte Fahrzeug wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie es erforderlich ist.

Grundsätzlich gilt: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, werden die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Jetzt KFZ Gutachten erstellen lassen!