5,0
Top-Bewertung auf Google
24h
Unfallgutachten in einem Werktag
100%
Unabhängig & gerichtsfest
4
Sachverständige vor Ort
Das Wichtigste in 30 Sekunden

Was ist ein Schadengutachten — und wann brauchen Sie eines?

Ein Schadengutachten dokumentiert nach einem Unfall rechtssicher und neutral alle Schäden an Ihrem Fahrzeug — inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Ab etwa 1.000 € Schadenhöhe haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung — Sie tragen keine Kosten. Terminvergabe bei uns innerhalb 24 Stunden, Gutachten in der Regel innerhalb 3–5 Werktagen.

Ihre Situation

Wann Sie uns anrufen sollten

Wir übernehmen Schadengutachten für PKW und Motorräder — nach Unfall, bei Streit mit der Versicherung oder wenn Sie unsicher sind, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

Direkt nach einem Unfall

Sie waren im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt und brauchen eine neutrale Schadenbewertung — schnell, gerichtsfest und ohne Vorleistung.

Die Versicherung will kürzen

Der Prüfbericht des Versicherers weicht deutlich vom tatsächlichen Schaden ab? Wir dokumentieren jeden Posten belastbar — auch für den Anwalt.

Sie sind unsicher

Sie wissen nicht, ob Ihr Schaden groß genug für ein Gutachten ist? Rufen Sie an — wir sagen ehrlich, wann ein Gutachten sinnvoll ist und wann nicht.

In 4 Schritten

So läuft das Schadengutachten bei uns

Von der ersten Nachricht bis zur Direktabrechnung mit der Versicherung — klar, schnell und ohne Vorleistung.

1

Anruf / WhatsApp

Sie erreichen uns direkt. Wir klären alle Fragen kostenfrei und terminieren die Besichtigung.

2

Besichtigung vor Ort

Innerhalb von 24 Stunden. Wir kommen zu Ihnen oder in die Werkstatt — im Umkreis der Nordheide.

3

Gutachten in 3–5 Tagen

Volle Dokumentation nach BVSK-Standard: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Fotos.

4

Direktabrechnung

Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab — Sie zahlen bei Fremdverschulden nichts.

Ihr Fall wartet nicht — wir auch nicht. Termin innerhalb 24 Stunden.

Jetzt Termin vereinbaren → Direkt anrufen
Welches Gutachten brauchen Sie?

Schaden, Wert oder Oldtimer — der Vergleich

Nicht jedes Gutachten ist ein Schadengutachten. Hier finden Sie schnell die richtige Wahl für Ihre Situation.

AnlassSchadengutachtenWertgutachtenOldtimergutachtenLKW-Gutachten
Nach Unfall✓ Ideal✓ für Nutzfz.
Verkauf / Ankauf✓ Ideal✓ bei Klassikern
Versicherungseinstufung✓ H-Kennzeichen
Erbe / Scheidung / Zoll✓ Ideal
Kosten trägtGegner-Vers.Sie (n. Aufwand)Sie (n. Aufwand)je nach Fall

Nach einem Unfall

SchadengutachtenIdeal
LKW-GutachtenNutzfz.
Wertgutachten
Oldtimergutachten

Verkauf oder Ankauf

WertgutachtenIdeal
OldtimergutachtenKlassiker
LKW-Gutachten
Schadengutachten

Versicherungseinstufung

Wertgutachten
OldtimergutachtenH-Kennz.
LKW-Gutachten
Schadengutachten

Erbe, Scheidung oder Zoll

WertgutachtenIdeal
Oldtimergutachten
LKW-Gutachten
Schadengutachten

Wer die Kosten trägt

Schadengutachten: gegnerische Versicherung (bei Fremdverschulden)
Wert & Oldtimer: Sie selbst, nach Aufwand
LKW-Gutachten: je nach Fall (Unfall vs. Verkauf)
Ihr Team

Wer sich um Ihren Fall kümmert

Vier Sachverständige, alle nach BVSK-Standard qualifiziert und regional in der Nordheide verwurzelt.

KB
Karsten Bartz
Geschäftsführender Sachverständiger
TT
Thorsten Tattenberg
Geschäftsführender Sachverständiger
AW
Andy Wagenknecht
Geschäftsführender Sachverständiger
MK
Maxemilian Kral
Sachverständiger
Freundlich
Verlässlich
Kompetent
Häufige Fragen

Alles was Sie über Schadengutachten wissen sollten

Antworten auf die Fragen, die uns Geschädigte am häufigsten stellen.

Wer bezahlt das Schadengutachten und was kostet es?

Die Kosten für die Beauftragung des unabhängigen freien Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers mit übernehmen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Geschädigte keinerlei Schuld am Unfall trägt. Die Kosten ergeben sich aus der Schadensumme, hierbei richten wir uns grundsätzlich an die Vorgaben des Tableaus des BVSK.

Wie lange dauert die Erstellung des Schadengutachtens?

Zusammengefasst dauert eine Kfz-Gutachtenerstellung bei einem herkömmlichen Schaden von der Begutachtung bis zur Fertigstellung ca. 1.Tag, sofern kein Restwert eingeholt werden muss. Sollte jedoch ein Restwert ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass die Gutachtenerstellung 2 bis 3 Tage dauert.

Wann kann ich das Fahrzeug reparieren lassen?

Nach Rücksprache mit der Versicherung des Versicherungsnehmers (regulierende Versicherung) und der Bestätigung der Übernahme der Reparaturkosten, können Sie Ihr Fahrzeug jederzeit in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen und sollten keinesfalls die von der Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstätten aufsuchen. Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein adäquates Ersatzfahrzeug zu, sofern Sie eines benötigen.

Kann ich mir die Schadensumme auszahlen lassen?

Grundsätzlich hat man nach einem Unfall das Recht, sich von der gegnerischen Versicherung die Kosten für die Unfallreparatur auszahlen zu lassen. Es ist grundsätzlich möglich den Schaden selbst zu reparieren oder einfach gar nichts zu unternehmen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass wenn der Schaden selbst repariert wurde, dies der Versicherung durch eine Reparaturbestätigung mitzuteilen. Wichtig bei Leasingfahrzeugen und finanzierten Fahrzeugen: Hier hat die Bank beziehungsweise der Leasinggeber ein Mitspracherecht, da das Fahrzeug in dieser Zeit noch nicht in Ihrem vollen Eigentum steht. Bevor Sie sich auszahlen lassen, klären wir mit Ihnen gemeinsam, was mit Ihrem Vertragspartner abgestimmt werden muss.

Bekomme ich ein Unfallersatzfahrzeug und wer übernimmt die Kosten?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf einen Unfallersatzfahrzeug, wenn Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Das gestellte Fahrzeug wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie es erforderlich ist.

Benötige ich einen Anwalt und wer übernimmt die Kosten?

Grundsätzlich gilt: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, werden die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Jetzt handeln

Ihr Fall wartet nicht — wir auch nicht.

Termin innerhalb 24 Stunden. Direktabrechnung mit der Versicherung. Kein Vorabaufwand für Sie.