Nicht zu wissen wie hoch sich der Schaden Ihres Unfallfahrzeugs beläuft, kann Sie teuer zustehen kommen. Schluss damit! Dank unserer unabhängigen, professionellen KFZ Gutachten können Sie sicher sein, den tatsächlich Schaden an Ihrem Auto, Motorrad, LKW oder Oldtimer zu kennen und ihn geltend machen zu können.
Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt und verunsichert was zu tun ist? Das ist verständlich! Zu diesem Zeitpunkt übernehmen wir gerne für Sie und halten mit erfahrenem Auge alle entstandenen Mängel an Ihrem Auto fest. Danach erstellen wir ein unabhängiges Schadengutachten, sodass Sie im Anschluss den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Sie sind mit Ihrem Motorrad in einen Unfall geraten und suchen einen KFZ Gutachter, der den Schaden an Ihrem Liebhaberstück korrekt aufnimmt? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Unsere kompetenten Sachverständigen dokumentieren vollumfänglich den entstandenen Schaden an Ihrem Motorrad.
Wenn Ihr LKW unverschuldet an einem Unfall beteiligt war, bedeutet jeder entstandene Schaden eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Damit Ihre Ansprüche im richtigen Maß erfasst werden, benötigen Sie ein unabhängiges, faires LKW Gutachten. Unsere zertifizierten Gutachter erfassen mit fachmännischer Expertise alle aus dem Unfall resultierenden Mängel, damit Sie wissen was Ihnen zusteht.
Ihr Sammlerstück wurde bei einem Unfall beschädigt und Sie möchten Ihren Oldtimer nun ordnungsgemäß reparieren lassen? Sie wissen aber nicht welchen Schaden Sie bei der Versicherung gelten machen können? Kein Problem, dank unseren unabhängigen Gutachtern ermitteln wir die konkrete Schadenhöhe Ihres Oldtimers.
Vereinbaren Sie online oder telefonisch mit einem unserer KFZ-Gutachter einen Termin und bestimmen dabei den Ort und die Zeit.
Vor Ort ermitteln wir den Ist-Zustand Ihres Fahrzeugs und erstellen zeitnah das erforderliche KFZ-Gutachten.
Nach dem Sie das Schadengutachten von uns erhalten haben, können Sie Ihr Vorhaben in die Tat umsetzten.
Die Kosten für die Beauftragung des unabhängigen freien Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers mit übernehmen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Geschädigte keinerlei Schuld am Unfall trägt. Die Kosten ergeben sich aus der Schadensumme, hierbei richten wir uns grundsätzlich an die Vorgaben des Tableaus des BVSK beziehungsweise der Versicherungen.
Zusammengefasst dauert eine Kfz-Gutachtenerstellung bei einem herkömmlichen Schaden von der Begutachtung bis zur Fertigstellung ca. 1.Tag, sofern kein Restwert eingeholt werden muss. Sollte jedoch ein Restwert ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass die Gutachtenerstellung 2 bis 3 Tage dauert.
Nach Rücksprache mit der Versicherung des Versicherungsnehmers (regulierende Versicherung) und der Bestätigung der Übernahme der Reparaturkosten, können Sie Ihr Fahrzeug jederzeit in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen und sollten keinesfalls die von der Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstätten aufsuchen. Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein adäquates Ersatzfahrzeug zu, sofern Sie eines benötigen.
Grundsätzlich hat man nach einem Unfall das Recht, sich von der gegnerischen Versicherung die Kosten für die Unfallreparatur auszahlen zu lassen. Es ist grundsätzlich möglich den Schaden selbst zu reparieren oder einfach gar nichts zu unternehmen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass wenn der Schaden selbst repariert wurde, dies der Versicherung durch eine Reparaturbestätigung mitzuteilen.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf einen Unfallersatzfahrzeug, wenn Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Das gestellte Fahrzeug wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie es erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, werden die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.