Ein Schadengutachten dokumentiert nach einem Unfall rechtssicher und neutral alle Schäden an Ihrem Fahrzeug — inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Ab etwa 1.000 € Schadenhöhe haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung — Sie tragen keine Kosten. Terminvergabe bei uns innerhalb 24 Stunden, Gutachten in der Regel innerhalb 3–5 Werktagen.
Wir übernehmen Schadengutachten für PKW und Motorräder — nach Unfall, bei Streit mit der Versicherung oder wenn Sie unsicher sind, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Sie waren im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt und brauchen eine neutrale Schadenbewertung — schnell, gerichtsfest und ohne Vorleistung.
Der Prüfbericht des Versicherers weicht deutlich vom tatsächlichen Schaden ab? Wir dokumentieren jeden Posten belastbar — auch für den Anwalt.
Sie wissen nicht, ob Ihr Schaden groß genug für ein Gutachten ist? Rufen Sie an — wir sagen ehrlich, wann ein Gutachten sinnvoll ist und wann nicht.
Von der ersten Nachricht bis zur Direktabrechnung mit der Versicherung — klar, schnell und ohne Vorleistung.
Sie erreichen uns direkt. Wir klären alle Fragen kostenfrei und terminieren die Besichtigung.
Innerhalb von 24 Stunden. Wir kommen zu Ihnen oder in die Werkstatt — im Umkreis der Nordheide.
Volle Dokumentation nach BVSK-Standard: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Fotos.
Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab — Sie zahlen bei Fremdverschulden nichts.
Ihr Fall wartet nicht — wir auch nicht. Termin innerhalb 24 Stunden.
Jetzt Termin vereinbaren → Direkt anrufenNicht jedes Gutachten ist ein Schadengutachten. Hier finden Sie schnell die richtige Wahl für Ihre Situation.
| Anlass | Schadengutachten | Wertgutachten | Oldtimergutachten | LKW-Gutachten |
|---|---|---|---|---|
| Nach Unfall | ✓ Ideal | — | — | ✓ für Nutzfz. |
| Verkauf / Ankauf | — | ✓ Ideal | ✓ bei Klassikern | ✓ |
| Versicherungseinstufung | — | ✓ | ✓ H-Kennzeichen | ✓ |
| Erbe / Scheidung / Zoll | — | ✓ Ideal | ✓ | ✓ |
| Kosten trägt | Gegner-Vers. | Sie (n. Aufwand) | Sie (n. Aufwand) | je nach Fall |
Vier Sachverständige, alle nach BVSK-Standard qualifiziert und regional in der Nordheide verwurzelt.
Antworten auf die Fragen, die uns Geschädigte am häufigsten stellen.
Die Kosten für die Beauftragung des unabhängigen freien Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers mit übernehmen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Geschädigte keinerlei Schuld am Unfall trägt. Die Kosten ergeben sich aus der Schadensumme, hierbei richten wir uns grundsätzlich an die Vorgaben des Tableaus des BVSK.
Zusammengefasst dauert eine Kfz-Gutachtenerstellung bei einem herkömmlichen Schaden von der Begutachtung bis zur Fertigstellung ca. 1.Tag, sofern kein Restwert eingeholt werden muss. Sollte jedoch ein Restwert ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass die Gutachtenerstellung 2 bis 3 Tage dauert.
Nach Rücksprache mit der Versicherung des Versicherungsnehmers (regulierende Versicherung) und der Bestätigung der Übernahme der Reparaturkosten, können Sie Ihr Fahrzeug jederzeit in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen und sollten keinesfalls die von der Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstätten aufsuchen. Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein adäquates Ersatzfahrzeug zu, sofern Sie eines benötigen.
Grundsätzlich hat man nach einem Unfall das Recht, sich von der gegnerischen Versicherung die Kosten für die Unfallreparatur auszahlen zu lassen. Es ist grundsätzlich möglich den Schaden selbst zu reparieren oder einfach gar nichts zu unternehmen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass wenn der Schaden selbst repariert wurde, dies der Versicherung durch eine Reparaturbestätigung mitzuteilen. Wichtig bei Leasingfahrzeugen und finanzierten Fahrzeugen: Hier hat die Bank beziehungsweise der Leasinggeber ein Mitspracherecht, da das Fahrzeug in dieser Zeit noch nicht in Ihrem vollen Eigentum steht. Bevor Sie sich auszahlen lassen, klären wir mit Ihnen gemeinsam, was mit Ihrem Vertragspartner abgestimmt werden muss.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf einen Unfallersatzfahrzeug, wenn Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Das gestellte Fahrzeug wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie es erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, werden die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Aktuelle Rechtsprechung, konkrete Fälle und Antworten auf Ihre Fragen — verständlich erklärt.
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