Ein Wertgutachten ermittelt den objektiven, marktgerechten Wert Ihres Fahrzeugs — durch fundierte Marktrecherche, Zustandsbewertung und Bewertung nach BVSK-Standard. Sie brauchen es bei Verkauf, Ankauf, Erbe, Scheidung, Zoll oder für die Versicherungseinstufung. Kosten: ca. 250–500 € je nach Fahrzeugtyp und Aufwand. Bearbeitung typischerweise in 3–5 Werktagen. Gerichtsfest und von Ämtern anerkannt.
Ob Verkauf, Erbe oder Versicherung — ein neutrales Wertgutachten schafft Sicherheit und Verhandlungsbasis für alle Beteiligten.
Sie wollen ein Fahrzeug verkaufen oder kaufen und brauchen eine neutrale, belastbare Wertermittlung als Verhandlungsgrundlage — vermeidet Über- und Unterbezahlung.
Rechtssichere Wertermittlung für Erbteilung, Zugewinnausgleich oder Zoll-Deklaration. Von Anwälten, Notaren und Ämtern anerkannt.
Marktgerechter Wert für die richtige Prämienkalkulation — besonders wichtig bei Youngtimern, Oldtimern oder Fahrzeugen mit Sonderausstattung.
Von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten — transparent, gründlich und rechtssicher.
Sie schildern uns Ihren Anlass. Wir klären Umfang, Termin und Kosten transparent vorab.
Vollständige Zustandsaufnahme mit Fotodokumentation, Prüfung von Ausstattung, Historie und Substanz.
Fundierte Bewertung mit aktuellen Marktdaten, BVSK-Kalkulation und Vergleichsfahrzeugen.
Sie erhalten das schriftliche Gutachten — rechtssicher, von Ämtern und Gerichten anerkannt.
Sie planen Verkauf, Erbe oder Versicherungswechsel? Wir bewerten Ihr Fahrzeug neutral.
Jetzt Wertgutachten anfragen → Direkt anrufenJedes Anliegen braucht das passende Gutachten. Hier finden Sie schnell die richtige Wahl.
| Anlass | Wertgutachten | Schadengutachten | Oldtimergutachten | LKW-Gutachten |
|---|---|---|---|---|
| Verkauf / Ankauf | ✓ Ideal | — | ✓ bei Klassikern | ✓ |
| Erbe / Scheidung / Zoll | ✓ Ideal | — | ✓ | ✓ |
| Versicherungseinstufung | ✓ | — | ✓ H-Kennz. | ✓ |
| Nach Unfall | — | ✓ Ideal | — | ✓ für Nutzfz. |
| Kosten trägt | Sie (n. Aufwand) | Gegner-Vers. | Sie (n. Aufwand) | je nach Fall |
Vier Sachverständige nach BVSK-Standard, mit langjähriger Bewertungserfahrung für PKW, Oldtimer und Nutzfahrzeuge.
Antworten auf die Fragen, die uns Verkäufer, Erben und Versicherungsnehmer am häufigsten stellen.
Ein Wertgutachten ermittelt den objektiven, marktgerechten Wert Ihres Fahrzeugs — für Verkauf, Ankauf, Erbe, Scheidung, Zoll oder Versicherungseinstufung. Es dient als neutrale, belastbare Grundlage bei allen Anlässen, in denen der Fahrzeugwert rechtlich oder wirtschaftlich relevant ist.
Für Verkäufer und Käufer (als Verhandlungsbasis), für Erben (Zugewinnausgleich), bei Scheidungen (Vermögensaufteilung), für Ämter (Zolldeklaration, Steuerbewertung) und für Versicherungen (korrekte Prämienkalkulation, besonders bei Youngtimern und Oldtimern).
Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung, Zustand (Karosserie, Lack, Innenraum, Technik), Historie (Vorschäden, Wartungshistorie), aktuelle Marktdaten und regionale Marktlage. Die Bewertung erfolgt nach BVSK-Standard mit fundierter Marktrecherche.
Ein Wertgutachten kostet je nach Fahrzeugtyp und Aufwand ca. 250 bis 500 €. Bei Oldtimern oder Fahrzeugen mit besonderer Ausstattung kann der Preis höher liegen. Wir nennen den konkreten Preis transparent vor Auftragserteilung.
In der Regel 3 bis 5 Werktage nach der Besichtigung. Der Besichtigungstermin selbst ist meist innerhalb weniger Tage möglich.
Der Marktwert ist der realistische Verkaufswert unter Marktbedingungen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug beim seriösen Händler zahlen müssten (meist höher). Für Verkauf ist der Marktwert relevant, für Versicherung meist der Wiederbeschaffungswert.
Ja. Ein Wertgutachten nach BVSK-Standard von einem qualifizierten Sachverständigen ist gerichtsfest und wird von Finanzämtern, Zoll, Anwälten, Notaren und Versicherungen anerkannt.
Rechtsprechung, Marktwissen und Antworten rund um Fahrzeugbewertung.
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