Nicht zu wissen wie hoch sich der Schaden Ihres Unfallfahrzeugs beläuft, kann Sie teuer zustehen kommen. Schluss damit! Dank unserer unabhängigen, professionellen KFZ Gutachten können Sie sicher sein, den tatsächlich Schaden an Ihrem LKW zu kennen und ihn geltend machen zu können.
Wenn Ihr LKW unverschuldet an einem Unfall beteiligt war, bedeutet jeder entstandene Schaden eine Wertminderung Ihres LKWs. Damit Ihre Ansprüche im richtigen Maß erfasst werden, benötigen Sie ein unabhängiges, faires LKW Gutachten. Unsere zertifizierten LKW Gutachter erfassen mit fachmännischer Präzision alle aus dem Unfall resultierenden Schäden, damit Sie wissen was Ihnen von der gegnerischen Versicherung Ihnen zusteht.
Sie möchten Ihren LKW verkaufen, wissen aber nicht auf was sich der aktuelle Marktwert beläuft? Macht nichts, unsere zertifizierten KFZ Sachverständigen ermitteln akkurat den Zustand der wertrelevanten Merkmale des LKWs und erstellen anschließenden ein Wertgutachten.
Vereinbaren Sie online oder telefonisch mit einem unserer LKW-Gutachter einen Termin und bestimmen dabei den Ort und die Zeit.
Vor Ort ermitteln wir den Ist-Zustand Ihres LKWs und erstellen zeitnah das erforderliche LKW-Gutachten.
Nach dem Sie das LKW Gutachten von uns erhalten haben, können Sie Ihr Vorhaben in die Tat umsetzten.
Die Kosten für die Beauftragung des unabhängigen freien Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers mit übernehmen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Geschädigte keinerlei Schuld am Unfall trägt. Die Kosten ergeben sich aus der Schadensumme, hierbei richten wir uns grundsätzlich an die Vorgaben des Tableaus des BVSK beziehungsweise der Versicherungen.
Zusammengefasst dauert eine Kfz-Gutachtenerstellung bei einem herkömmlichen Schaden von der Begutachtung bis zur Fertigstellung ca. 1.Tag, sofern kein Restwert eingeholt werden muss. Sollte jedoch ein Restwert ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass die Gutachtenerstellung 2 bis 3 Tage dauert.
Nach Rücksprache mit der Versicherung des Versicherungsnehmers (regulierende Versicherung) und der Bestätigung der Übernahme der Reparaturkosten, können Sie Ihr Fahrzeug jederzeit in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen und sollten keinesfalls die von der Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstätten aufsuchen. Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein adäquates Ersatzfahrzeug zu, sofern Sie eines benötigen.
Grundsätzlich hat man nach einem Unfall das Recht, sich von der gegnerischen Versicherung die Kosten für die Unfallreparatur auszahlen zu lassen. Es ist grundsätzlich möglich den Schaden selbst zu reparieren oder einfach gar nichts zu unternehmen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass wenn der Schaden selbst repariert wurde, dies der Versicherung durch eine Reparaturbestätigung mitzuteilen.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf einen Unfallersatzfahrzeug, wenn Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Das gestellte Fahrzeug wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie es erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, werden die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.