Nicht zu wissen wie hoch sich der Schaden Ihres Unfallfahrzeugs beläuft, kann Sie teuer zustehen kommen. Schluss damit! Dank unserer unabhängigen, professionellen Kfz-Gutachten können Sie sicher sein, den tatsächlich Schaden an Ihrem LKW zu kennen und ihn geltend machen zu können.

Wenn Ihr LKW unverschuldet an einem Unfall beteiligt war, bedeutet jeder entstandene Schaden eine Wertminderung Ihres LKWs. Damit Ihre Ansprüche im richtigen Maß erfasst werden, benötigen Sie ein unabhängiges, faires LKW Gutachten. Unsere zertifizierten LKW Gutachter erfassen mit fachmännischer Präzision alle aus dem Unfall resultierenden Schäden, damit Sie wissen was Ihnen von der gegnerischen Versicherung Ihnen zusteht.
Sie möchten Ihren LKW verkaufen, wissen aber nicht auf was sich der aktuelle Marktwert beläuft? Macht nichts, unsere zertifizierten KFZ Sachverständigen ermitteln akkurat den Zustand der wertrelevanten Merkmale des LKWs und erstellen anschließenden ein Wertgutachten.

Vereinbaren Sie online oder telefonisch mit einem unserer LKW-Gutachter einen Termin und bestimmen dabei den Ort und die Zeit.
Vor Ort ermitteln wir den Ist-Zustand Ihres LKWs und erstellen zeitnah das erforderliche LKW-Gutachten.
Nach dem Sie das LKW Gutachten von uns erhalten haben, können Sie Ihr Vorhaben in die Tat umsetzten.
Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das LKW-Gutachten vollständig. Auch bei Nutzfahrzeugen gilt: Sie haben als Geschädigter das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Bei Sattelkombinationen begutachten wir Zugmaschine und Auflieger getrennt — jedes Fahrzeug bekommt sein eigenes Gutachten. Bei Anhängern berücksichtigen wir Aufbau (Plane, Koffer, Kipper), Achsen, Bremsen und fahrzeugspezifische Ausstattung. Für Spezialaufbauten wie Kran, Tank oder Kühlung holen wir bei Bedarf Hersteller-Daten zur Teilebepreisung ein.
Bei Nutzfahrzeugen liegt die Totalschadenschwelle oft höher: Reparaturkosten plus Wertminderung dürfen 130 % des Wiederbeschaffungswertes übersteigen, wenn das Fahrzeug weiter genutzt wird (Integritätsinteresse). Außerdem spielen Standzeiten, Ausfallkosten und Ersatzfahrzeug-Miete bei gewerblicher Nutzung eine größere Rolle — wir kalkulieren das nachvollziehbar im Gutachten.
Ja, bei unverschuldeten Unfällen hat Ihr Betrieb Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Mietkosten für die erforderliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer. Wichtig: Dokumentieren Sie Ihren Ausfall und die Mietkosten lückenlos — wir halten das im Gutachten fest.
Bei Standard-Schäden rechnen wir mit 1–2 Werktagen nach Besichtigung. Bei Totalschäden oder Sattelkombinationen mit Spezialaufbauten kann es 3–5 Tage dauern, weil Restwertanfragen, Hersteller-Rücksprachen und Marktpreisermittlung für Nutzfahrzeuge zeitaufwendiger sind als bei PKW. Termine möglichst zeitnah — Standtage kosten Ihren Betrieb bares Geld.
Nicht zwingend, aber bei Totalschäden, gewerblichen Nutzungsausfällen und Streitfällen dringend empfohlen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Wir arbeiten regelmäßig mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten in der Region zusammen und vermitteln gerne.