Stand: 18.08.2022

  1. Geltungsbereich
    • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von der KfZ-Sachverständige Nordheide GbR, Repmoor 12, 21423 Winsen (Luhe) (nachfolgend auch „Auftragnehmerin“), angebotenen Dienstleistungen im Rechtsverhältnis zu dem gewerblichen oder privaten Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“) nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Gewerbliche Auftraggeber sind dabei ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
    • Durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages erkennt der Auftraggeber die jeweils aktuelle Version dieser AGB für alle Rechtsverhältnisse zwischen ihm und der Auftragnehmerin als verbindlich an.
    • Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und Auftraggeber finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn die Auftragnehmerin diesen nicht individuell ausdrücklich widerspricht. Einzelvertraglich und schriftlich können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

  1. Vertragsgegenstand
    • Die Auftragnehmerin bietet als Dienstleistung Gutachten Erstellungen, Fahrzeugbewertungen sowie einen Batterietest bzw. ein Batteriegutachten für Elektrofahrzeuge
    • Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten im Original mit Lichtbildsatz. Weitere Ausfertigungen werden gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt.
    • Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens für Haftpflicht- und Kaskoschäden erfolgen entsprechend den Richtlinien der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade sowie des IFS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.). Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen an die Geschäftsstelle der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Friedenstraße 6, 21335 Lüneburg, Tel. 04131/7120 zu wenden.
    • Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder vom Auftraggeber benannte Dritte erfolgt allein auf Risiko des Auftraggebers.
    • Im Rahmen des Batterietest bzw. der Erstellung eines Batteriegutachtens für Elektrofahrzeuge des österreichischen Anbieters Aviloo Battery Diagnostic bietet die Auftragnehmerin zwei verschiedene Varianten an. Zum einen den sog. SoH-Test, bei dem der Gesundheitszustand der Batterie möglichst exakt anhand der speicherbaren Energie eingeschätzt wird, zum anderen den sog. Ampel-Test bei dem binnen weniger Minuten Auffälligkeiten an der Batterie erkannt und dem Auftraggeber mitgeteilt werden können.

  1. Auftragserteilung
    • Der Auftrag zur Gutachtenerstellung, zur Fahrzeugbewertung zum Batterietest ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
    • Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens/der Fahrzeugbewertung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
    • Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragnehmerin bzw. ihren Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis usw.) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen.

  1. Vollmacht

Der Auftraggeber legitimiert die Auftragnehmerin zur Vornahme aller ihr erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

  1. Änderungen und Stornierung von Aufträgen
    • Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und Können mit bis zu 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet werden.
    • Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 150,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und zzgl. angefallener Fahrtkosten berechnet.

  1. Honorar und Zahlungsbedingungen
    • Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar, Nebenkosten und Zusatzkosten zusammen. Die Honorartabelle der Auftragnehmerin ist als Anhang 1 Bestandteil dieser AGB, kann aber in den Geschäftsräumen der Auftragnehmerin eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten gemäß Gutachten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges gemäß Gutachten unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
    • Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von EUR 120,00 netto (nach JVEG) je Stunde zzgl. Nebenkosten in Rechnung gestellt.
    • Sämtliche aufgeführten EUR–Beträge verstehen sich stets zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    • Das Sachverständigenhonorar für Sonderfahrzeuge (z.B. Wohnmobile/Wohnwagen bzw. Fahrzeuge, die im Kalkulationssystem DAT nicht erfasst sind) wird mit einem Aufschlag auf die Honorartabelle oder, wenn vereinbart, nach Stundenaufwand zuzüglich der Nebenkosten abgerechnet.
    • Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, Sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß dieser AGB.
    • Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung oder Zusendung und Eingang des Gutachtens/der Fahrzeugbewertung beim Auftraggeber (z.B. per Post oder E-Mail) unmittelbar fällig. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
    • Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
    • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in Bezug auf fällige Zahlungsverpflichtungen nur insoweit berechtigt, als es sich bei den Forderungen um unstreitige oder titulierte Forderungen handelt.
       
  1. Datenschutz
    • Die Auftragnehmerin nimmt den Schutz der Daten des Auftraggebers ernst. Eine umfassende Erklärung darüber, wie sie die Daten des Auftraggebers erhebt, speichert und verarbeitet kann der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin entnommen werden.
    • Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Auftragnehmerin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Auftragnehmerin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
    • Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet, es sei denn, die entsprechenden persönlichen Daten werden aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiterhin benötigt.

  1. Urheberrecht

Die Auftragnehmerin behält an den von ihr erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung der Auftragnehmerin, Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet.

 

  1. Haftungsausschluss
    • Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Auftragnehmerin nicht.
    • Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der Auftraggeber ein Unternehmer war
    • Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    • Ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  1. Rechtswahl – Gerichtsstand – Schlussbestimmungen
    • Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    • Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Diese ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
    • Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.
    • Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet oder bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
    • Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

  1. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
    • Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen steht dem Auftraggeber, ist er eine natürliche Person, die einen Vertrag mit der Auftragnehmerin abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), ein Widerrufsrecht zu.
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Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kfz-Sachverständige Nordheide GbR, Repmoor 12, 21423 Winsen (Luhe), info@sv-nordheide.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet..

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Kfz-Sachverständige Nordheide GbR, Repmoor 12, 21423 Winsen (Luhe), info@sv-nordheide.de:

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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