Gutachten bei Standardschäden
Bei Totalschaden oder Spezialaufbau
Grenze für die Reparatur statt Totalschaden
Für Sie bei unverschuldetem Unfall
Ein LKW-Gutachten beziffert nach einem Unfall den Schaden an Ihrem Nutzfahrzeug oder ermittelt vor einem Verkauf den Marktwert. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten vollständig. Sie dürfen den Sachverständigen selbst wählen. Bei Standardschäden liegt das Gutachten 1 bis 2 Werktage nach der Besichtigung vor, bei Totalschäden oder Spezialaufbauten nach 3 bis 5 Tagen. Zugmaschine und Auflieger werden getrennt begutachtet.
Ein Nutzfahrzeug besteht aus mehreren Teilen mit eigenem Wert. Die bewerten wir einzeln.
Jedes Fahrzeug bekommt sein eigenes Gutachten. So bleibt die Abrechnung sauber getrennt.
Wir prüfen Aufbau, Achsen, Bremsen und die Ausstattung des Fahrzeugs.
Für die Teilepreise holen wir bei Bedarf die Daten vom Hersteller ein.
Spezialaufbauten kalkulieren wir getrennt vom Fahrgestell.
Deshalb terminieren wir LKW-Besichtigungen so früh wie möglich und kommen auf Ihren Hof oder in die Werkstatt.
Ausfallkosten, Standzeiten und die Miete für ein Ersatzfahrzeug rechnen wir nachvollziehbar ins Gutachten. Damit können Sie diese Posten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.


War Ihr LKW unverschuldet an einem Unfall beteiligt, mindert jeder Schaden den Wert des Fahrzeugs. Unsere LKW-Gutachter erfassen alle Schäden aus dem Unfall, damit Sie wissen, was Ihnen von der gegnerischen Versicherung zusteht.
Sie möchten Ihren LKW verkaufen und kennen den aktuellen Marktwert nicht? Wir ermitteln den Zustand der wertrelevanten Merkmale und erstellen daraus ein Wertgutachten.
Sie rufen an oder schreiben uns. Wir klären, was begutachtet werden muss, und vergeben den Termin.
Wir kommen auf Ihren Hof oder in die Werkstatt und nehmen den Zustand auf.
Standardschäden: 1 bis 2 Werktage. Totalschäden und Spezialaufbauten: 3 bis 5 Tage.
Bei unverschuldetem Unfall rechnen wir auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Für Nutzfahrzeuge ist das LKW-Gutachten der richtige Weg, egal ob Schaden oder Wert.
| Anlass | LKW-Gutachten | Schadengutachten | Wertgutachten |
|---|---|---|---|
| Unfall mit Nutzfahrzeug | ✓ Ideal | nein | nein |
| Unfall mit PKW oder Motorrad | nein | ✓ Ideal | nein |
| Verkauf eines LKW | ✓ Ideal | nein | nein |
| Verkauf eines PKW | nein | nein | ✓ Ideal |
| Kosten trägt | Gegner bei Unfall, sonst Sie | Gegnerische Versicherung | Sie |
Vier Sachverständige aus Buchholz in der Nordheide. Sie sprechen direkt mit dem, der später auf Ihrem Hof steht.
Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das LKW-Gutachten vollständig. Auch bei Nutzfahrzeugen gilt: Sie haben als Geschädigter das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Bei Sattelkombinationen begutachten wir Zugmaschine und Auflieger getrennt. Jedes Fahrzeug bekommt sein eigenes Gutachten. Bei Anhängern berücksichtigen wir Aufbau (Plane, Koffer, Kipper), Achsen, Bremsen und fahrzeugspezifische Ausstattung. Für Spezialaufbauten wie Kran, Tank oder Kühlung holen wir bei Bedarf Hersteller-Daten zur Teilebepreisung ein.
Bei Nutzfahrzeugen liegt die Totalschadenschwelle oft höher: Reparaturkosten plus Wertminderung dürfen 130 % des Wiederbeschaffungswertes übersteigen, wenn das Fahrzeug weiter genutzt wird (Integritätsinteresse). Außerdem spielen Standzeiten, Ausfallkosten und Ersatzfahrzeug-Miete bei gewerblicher Nutzung eine größere Rolle. Wir kalkulieren das nachvollziehbar im Gutachten.
Ja, bei unverschuldeten Unfällen hat Ihr Betrieb Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Mietkosten für die erforderliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer. Wichtig: Dokumentieren Sie Ihren Ausfall und die Mietkosten lückenlos. Wir halten das im Gutachten fest.
Bei Standard-Schäden rechnen wir mit 1–2 Werktagen nach Besichtigung. Bei Totalschäden oder Sattelkombinationen mit Spezialaufbauten kann es 3–5 Tage dauern, weil Restwertanfragen, Hersteller-Rücksprachen und Marktpreisermittlung für Nutzfahrzeuge zeitaufwendiger sind als bei PKW. Termine möglichst zeitnah, denn Standtage kosten Ihren Betrieb bares Geld.
Nicht zwingend, aber bei Totalschäden, gewerblichen Nutzungsausfällen und Streitfällen dringend empfohlen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Wir arbeiten regelmäßig mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten in der Region zusammen und vermitteln gerne.
Der Leitfaden für Geschädigte, auch für gewerbliche Halter.
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Wir kommen auf Ihren Hof oder in die Werkstatt. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.